Lebenslange Haft im Prozess um in Geschäft erschossene Ehefrau
Weil er seine getrennt von ihm lebende Ehefrau erschossen hatte, hat das Landgericht Konstanz einen 48-Jährigen am Freitag wegen Mordes, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu lebenslanger Haft verurteilt. Er muss zudem 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, wie das Gericht mitteilte.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar im baden-württembergischen Markdorf im betrunkenen Zustand in einem Geschäft auf seine Ehefrau schoss und sie dadurch tödlich verletzte. Nach der Tat flüchtete er mit einem Taxi, er wurde allerdings von Einsatzkräften bei einer sofort eingeleiteten Fahndung noch am selben Tag festgenommen. Seine Frau hatte in dem Geschäft gearbeitet. Sie erlag noch vor Ort ihren Verletzungen.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte in ihrem Plädoyer neben lebenslanger Haft die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld gefordert, wodurch eine Freilassung nach 15 Jahren weitgehend ausgeschlossen gewesen wäre. Die Verteidigung hatte hingegen auf neun Jahre und drei Monate Haft wegen Totschlags plädiert. Der 48-Jährige hatte die Tat während des Prozesses gestanden.
C.Queeney--NG