Bundesgerichtshof verhandelt über Altersgrenze für Notare
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Montag (10.00 Uhr) über die Altersgrenze für Notare. Diese beträgt derzeit 70 Jahre, nach Erreichen der Altersgrenze scheidet der Notar automatisch aus dem Amt. Dagegen wendet sich ein Anwaltsnotar, der sowohl als Notar als auch als Rechtsanwalt arbeitet. (Az. NotZ (Brfg) 4/22)
Er findet, dass die Regelung gegen das europäische Verbot der Altersdiskriminierung verstößt. Da es erheblichen Nachwuchsmangel in dem Beruf gebe, sei die Altersgrenze nicht mehr objektiv und angemessen und auch nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt. Vor dem Oberlandesgericht Köln hatte seine Klage keinen Erfolg. Nun soll der Senat für Notarsachen des BGH entscheiden.
W.Murphy--NG