Mordurteil gegen Pflegerin nach Tötung von Hundertjähriger rechtskräftig
Anderthalb Jahre nachdem sie eine hundert Jahre alte Frau mit einem Kissen erstickte, ist das Urteil gegen eine Altenpflegerin rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf ihre Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte die 42-Jährige im November wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. (Az. 2 StR 204/23)
Sie hatte vor der Tat als Pflegerin für die Seniorin gearbeitet, die in Frankfurt wohnte. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass sie Haus- und Wohnungsschlüssel entwendete und so in die Wohnung kam. Sie habe die Hundertjährige im Januar 2022 getötet, um einen vorangegangenen Hausfriedensbruch und Diebstahl zu verdecken.
W.P.Walsh--NG