Lebenslange Haft für Mann in Brandenburg nach Tötung von fünfjähriger Tochter
Weil er seine fünfjährige Tochter mit einem USB-Kabel erdrosselte, hat das Landgericht im brandenburgischen Cottbus einen 51-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Mann wurde am Dienstag in einem Revisionsprozess des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Tat hatte sich im April 2021 in Doberlug-Kirchhain ereignet.
Der Vater wurde dafür bereits im Dezember darauf in Cottbus zu 14 Jahren Haft verurteilt - allerdings wegen Totschlags. Die damals verhandelnde Strafkammer hatte keine Mordmerkmale feststellen können. Die Mutter, die als Nebenklägerin schon im ersten Prozess eine Verurteilung wegen Mordes gefordert hatte, legte daraufhin Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof ein. Dieser beanstandete, dass die Ablehnung der Mordmerkmale nicht tragfähig begründet sei, und hob die Entscheidung der Vorinstanz auf.
Eine andere Schwurgerichtskammer des Cottbuser Landgerichts musste sich deshalb erneut mit dem Fall befassen. Diese stellte nun Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale fest. Dem Sprecher zufolge wertete die Kammer das Motiv des Manns als niedrigen Beweggrund. Er hatte das Kind demnach getötet, um die Mutter für die Trennung von ihm zu bestrafen. Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Revisionsprozess ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes, die Verteidigung erneut wegen Totschlags. Das Mädchen war Ende April 2021 tot in seinem Bett gefunden worden.
J.Fletcher--NG