Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Sturz über Korbständer in Supermarkt
Wer in einem Supermarkt über einen leeren Ständer für Handeinkaufskörbe stürzt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Es sei üblich, dass im Kassenbereich derartige Korbständer stünden und zwischenzeitlich auch leer seien, teilte das Landgericht im brandenburgischen Frankfurt an der Oder am Dienstag mit. Dem Kläger sei das als regelmäßiger Kunde auch bekannt gewesen. (Az.: 14 O 26/23)
Der Mann war beim Öffnen einer zweiten Kasse schnellen Schritts dorthin gegangen. Dabei trat er auf den rollfähigen leeren Korbständer und stürzte. Für seine erlittenen Verletzungen forderte er ein Schmerzensgeld.
Die Richter wiesen die Klage ab. Selbst wenn sich der Ständer mitten im Weg zur Kasse befunden hätte, hätte er das durch Beachtung des Bodens vor ihm erkennen können. Der Supermarkt müsse die Gänge nur in "vernünftigen Grenzen" kontrollieren.
N.Handrahan--NG