Bewährungsstrafe gegen Marokkaner wegen Geheimdienstaktivitäten in Deutschland
Das Oberlandesgericht in Düsseldorf hat einen 36 Jahre alten Marokkaner wegen Spionageaktivitäten in Deutschland zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Mann erhielt ein Jahr und neun Monate auf Bewährung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von rund 4300 Euro angeordnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Mann für einen marokkanischen Geheimdienst spionierte. Demnach beschaffte er sich aus vornehmlich öffentlich zugänglichen Quellen Informationen über eine oppositionelle Gruppe um zwei in Deutschland lebende deutsch-marokkanische Staatsangehörige. Die Informationen gab er an den Geheimdienst weiter.
Laut der Anklage handelte es sich bei den Ausspionierten um Anhänger der sogenannten Hirak-Protestbewegung. Als Gegenleistung erhielt der Angeklagte vom marokkanischen Geheimdienst Flugtickets für Privatreisen.
Unter anderem wegen der anzurechnenden neunmonatigen Untersuchungshaft des 36-Jährigen wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Der Generalbundesanwalt hatte laut der Sprecherin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
Die Hirak-Bewegung protestierte in Marokko in den Jahren 2016 und 2017 gegen hohe Arbeitslosigkeit, schlechte Gesundheitsversorgung und Korruption in der armen, überwiegend von Berbern bewohnten Rif-Region im Norden des Landes. Die Behörden warfen den Demonstranten Abspaltungsbestrebungen vor. Bei Ausschreitungen gab es zahlreiche Verletzte, dutzende Hirak-Mitglieder wurden festgenommen.
M.Scott--NG