AfD-Fraktion klagt gegen Bundesregierung wegen Äußerung von Queer-Beauftragtem
Die AfD-Bundestagsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht abermals Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht. Im aktuellen Fall geht es nach Angaben der Fraktion vom Dienstag um Äußerungen des Queer-Beauftragten der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), von denen sich ein AfD-Abgeordneter diffamiert fühle. Lehmann habe im März im Bundestag auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Tobias Matthias Peterka unter anderem entgegnet, "die queerfeindlichsten und damit menschenfeindlichsten Äußerungen, Bestrebungen, Anträge und Entwürfe" kämen aus der AfD-Fraktion.
Das Grundgesetz verpflichte die Vertreter der Bundesregierung aber, "inhaltliche und neutrale Auskünfte auf Fragen von Abgeordneten zu geben", erklärte AfD-Justiziar Stephan Brandner. Mit Blick auf Lehmanns Äußerungen sprach Brandner von "Anfeindungen" und "verbalen Grenzüberschreitungen".
Due AfD-Fraktion hat bereits mehrfach Organklage gegen die Bundesregierung eingereicht - unter anderem auch wegen kritischer Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).
F.Coineagan --NG