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Brandenburger AfD-Fraktion hat keinen Anspruch auf Sitz in Kontrollkommission
Brandenburger AfD-Fraktion hat keinen Anspruch auf Sitz in Kontrollkommission / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Brandenburger AfD-Fraktion hat keinen Anspruch auf Sitz in Kontrollkommission

Die AfD-Fraktion in Brandenburg ist vor dem Verfassungsgericht des Landes mit dem Versuch gescheitert, sich einen Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu erstreiten. Das Gericht lehnte den Antrag am Mittwoch ab. Die Fraktion wollte feststellen lassen, dass der Landtag sie in ihren Rechten verletzt habe, weil alle von der AfD vorgeschlagenen Kandidaten nicht gewählt worden waren.

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Die Kommission kontrolliert die Arbeit des Verfassungsschutzes im Land. Dieser beobachtet den AfD-Landesverband als rechtsextremistischen Verdachtsfall. Das Gericht erklärte, dass die Nichtwahl eines AfD-Kandidaten in die Kommission keinen Verstoß gegen Verfassungsrecht darstelle.

Die freie Wahl sichere der Mehrheit der Abgeordneten das Recht zu entscheiden, wer die Kontrollrechte ausüben solle. Von Missbrauch sei erst dann zu sprechen, wenn etwa die Opposition nicht mehr angemessen vertreten sei. Das sei aber nicht der Fall, weil zwei von fünf Mitgliedern der Kommission der Opposition angehörten.

L.Boyle--NG