Nottingham Guardian - Gericht: Erster Leitungsabschnitt für Rügener LNG-Terminal darf gebaut werden

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Gericht: Erster Leitungsabschnitt für Rügener LNG-Terminal darf gebaut werden
Gericht: Erster Leitungsabschnitt für Rügener LNG-Terminal darf gebaut werden / Foto: Sebastien ASH - AFP/Archiv

Gericht: Erster Leitungsabschnitt für Rügener LNG-Terminal darf gebaut werden

Die Deutsche Umwelthilfe ist mit dem Versuch gescheitert, einen vorläufigen Baustopp gegen einen Abschnitt der Anbindungsleitung für das auf Rügen geplante LNG-Terminal zu erwirken. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig lehnte den Eilantrag gegen den dafür erlassenen Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) forderte daraufhin die Absage des gesamten Projekts. (Az. 7 VR 4.23)

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Die Bauarbeiten für den ersten seeseitigen Abschnitt der sogenannten Ostsee-Anbindungs-Leitung zwischen dem Hafen von Mukran auf Rügen und Lubmin können nach der Entscheidung beginnen. Mit dieser Leitung sollen zwei sogenannte FSRU (Floating Storage and Regasification Units) an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Diese können Flüssigerdgas (LNG) speichern sowie erwärmen und damit wieder gasförmig machen. Die Bundesregierung will mit dem Terminal die Energieversorgung im kommenden Winter sichern.

Das Projekt stößt allerdings auf viel Widerstand: Gegner sorgen sich um Auswirkungen auf die Umwelt und den Tourismus. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte nun in seinem Beschluss, der demnach bereits am Dienstag gefasst wurde, die Klage der Umweltschützer gegen das Vorhaben sei "voraussichtlich unbegründet" und habe daher keine "aufschiebende Wirkung".

Der Planfeststellungsbeschluss gehe "zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden einschließlich der im Winterhalbjahr 2023/2024 von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus". Nach aktueller Einschätzung der Bundesnetzagentur begründe die notwendige Stabilisierung der Versorgungssicherheit den "zusätzlichen Bedarf an LNG-Einspeisemöglichkeiten".

Ein von der Umwelthilfe vorgelegtes Gutachten habe diese Einschätzung nicht erschüttert. Es sei darum keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig gewesen. Bei der Prüfung im Eilverfahren hätten sich auch keine durchgreifenden Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften zur Anlagensicherheit und zum Natur- und Artenschutz ergeben. Zudem seien die Belange des Klimaschutzes voraussichtlich ausreichend gewürdigt worden, hieß es.

Damit ist der Eilantrag gescheitert - eine endgültige Entscheidung über das Projekt ist das aber noch nicht. DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner erklärte am Donnerstag, die Umweltschützer würden die "bestehenden Bedenken in Sachen Natur- und Klimaschutz im nun bevorstehenden Hauptverfahren vorbringen." Die "einzigartige und extrem sensible Natur vor Rügen und im geschützten Greifswalder Bodden" würde zerstört, geschützte Tierarten würden massiv gefährdet.

Vor dem Bundesverwaltungsgericht liegen zudem noch Anträge des Naturschutzbunds (Nabu) Mecklenburg-Vorpommern sowie der Gemeinde Binz auf Rügen gegen das Vorhaben.

Y.Byrne--NG