Fast fünf Jahre Freiheitsstrafe für Steinwürfe auf Fußgänger in Trier
Weil er Pflastersteine auf Fußgänger warf, ist ein Mann aus Trier zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt sprach ihn am Montag der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen schuldig, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben sei. Es verurteilte den 44-Jährigen zu einer Strafe von vier Jahren und zehn Monaten. Außerdem ordnete es die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
Der 44-Jährige soll sich im Februar zweimal mit seinem Fahrrad Passanten genähert und Pflastersteine in ihre Richtung geworfen haben. Einmal prallte der Stein direkt neben dem Kopf einer Frau an einer Wand ab. Beim zweiten Mal wurde ein Mann getroffen, stürzte zu Boden und erlitt mehrere Brüche und Verletzungen am Kopf.
Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet. Schon seit seiner Festnahme war er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Y.Byrne--NG