Nottingham Guardian - Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder

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Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder
Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder / Foto: Pedro PARDO - AFP/Archiv

Innenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktbilder

Das Bundesinnenministerium warnt Kinder und Jugendliche vor dem Versenden eigener Nacktbilder. Dies könne eine Straftat darstellen, erklärte die Behörde am Dienstag. Bei solchen Aufnahmen handelt es sich demnach um Kinder- oder Jugendpornografie, deren Herstellung, Verbreitung und Besitz strafbar ist. Um auf diese Folgen aufmerksam zu machen, startete das Bundeskriminalamt (BKA) die Präventionskampagne "#dontsendit".

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Sie sei dem BKA sehr dankbar, dass es mit der Kampagne Kinder und Jugendliche sensibilisiert, keine selbstgefertigten kinder- oder jugendpornografischen Bilder zu verschicken, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben."

Viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren hiermit einhergehen, betonte Faeser. Nicht selten machten sie Nacktfotos oder Videos von sich und versenden diese in Chats. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik zeigten, wie ernst diese Problematik inzwischen ist: Seit Jahren stiegen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst. "Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen."

Den Angaben zufolge handelt es sich um Kinderpornografie, wenn Kinder Nacktbilder oder -videos von sich fertigen. Wer solche Inhalte versendet, empfängt, weiterleitet oder speichert, macht sich strafbar. Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen.

Bei Jugendlichen - unter 18 und mindestens 14 Jahre alt - handelt es sich um Jugendpornografie. Auch diese ist demnach strafbar - außer wenn die Inhalte mit Einwilligung der oder des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden und innerhalb einer sexuellen Partnerschaft zum persönlichen Gebrauch ausgetauscht werden.

G.Lomasney--NG