Nottingham Guardian - Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an Berliner Sektorengrenze von 1974 angeklagt

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Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an Berliner Sektorengrenze von 1974 angeklagt
Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an Berliner Sektorengrenze von 1974 angeklagt / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Ex-Stasi-Mitarbeiter wegen Mordes an Berliner Sektorengrenze von 1974 angeklagt

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen 79-jährigen früheren Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (Stasi) wegen eines Mordes an der Berliner Sektorengrenze vor annähernd 50 Jahren angeklagt. Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, soll der Mann am 29. März 1974 einen polnischen Staatsbürger am Kontrollpunkt am Bahnhof Friedrichstraße im Rahmen eines Spezialeinsatzes aus einem Versteck heimtückisch erschossen haben.

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Das Opfer hatte laut Staatsanwaltschaft zuvor mit einer Bombenattrappe die polnische Botschaft in Ostberlin betreten, um seine Ausreise in den Westen zu erzwingen. Die Stasi solle entschieden haben, dem Mann zum Schein die Ausreise zu genehmigen, tatsächlich allerdings ihren damals 31-jährigen Mitarbeiter zugleich mit dessen "Unschädlichmachung" beauftragt haben. Dieser war demach damals Angehöriger einer "Operativgruppe" der Stasi.

Nach Angaben der Ermittler wurde der Pole damals von anderen Mitarbeitern der Stasi mit Ausreisedokumenten ausgestattet und zum Sektorenübergang am Bahnhof Friedrichstraße gebracht. "Als der 38-Jährige am frühen Nachmittag den letzten Kontrollpunkt passiert hatte, soll der Angeschuldigte ihn mit einem gezielten Schuss in den Rücken aus einem Versteck heraus getötet haben", wie die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt weiter mitteilte.

Die Anklage stütze sich dabei zunächst auf das zum Tatzeitpunkt geltende Strafgesetzbuch der DDR, das für den Fall von Heimtückemorden sogar die Todesstrafe vorsah. Gemäß der strafgesetzlichen Überleitungsvorschriften nach der Vereinigung finden nun aber die Rechtsfolgen im Strafgesetzbuch Anwendung. Diese sehen bei Verurteilung einen lebenslange Haftstrafe vor.

Ch.Buidheach--NG