Nottingham Guardian - Höchststrafe im Prozess um in Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen

Börse
DAX 0.25% 20296.57
MDAX -0.05% 25925.93
SDAX 0.61% 13892.59
Euro STOXX 50 0.31% 4958.1
TecDAX 0.49% 3506.39
Goldpreis -0.04% 2661 $
EUR/USD -0.02% 1.0493 $
Höchststrafe im Prozess um in Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen
Höchststrafe im Prozess um in Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen

Höchststrafe im Prozess um in Tod getriebene psychisch labile Frau in Hessen

Im Prozess um eine in den Tod getriebene psychisch labile Frau hat das Landgericht im hessischen Limburg den Angeklagten zur Höchststrafe verurteilt. Gegen Brunhold S. wurde eine lebenslange Haftstrafe verhängt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete eine anschließende Sicherungsverwahrung an. Damit folgte das Gericht dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des 62-Jährigen hatte einen Freispruch gefordert.

Textgröße:

Das Gericht sah zwei weitere angeklagte Fälle des versuchten Mordes ebenfalls als erwiesen an. Demnach nahm der 62-Jährige in Selbsthilfegruppen im Internet Kontakt mit seinen späteren Opfern auf. S. suchte sich gezielt suizidgefährdete Frauen, um sie zum Suizid zu veranlassen oder zu einer Tötung durch ihn selbst zu überreden. Er tat dies zur Befriedigung seiner sexuellen Triebe. Bereits 2017 wurde er vom Landgericht Gießen wegen eines ähnlichen Vorwurfs zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Konkret ging es im Prozess in Limburg um einen versuchten Mord im Raum Limburg 2012, einen versuchten Mord im Raum Nürnberg-Fürth 2015 und einen vollendeten Mord in Bremen 2016. Alle drei Frauen befanden sich wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung. S. entwickelte seinen Sadismus nach Ansicht des Gerichts über Jahrzehnte.

Im ersten Fall nahm S. im Jahr 2012 Kontakt zu einer Frau auf, die sich in einer Klinik aufhielt. Im Laufe der Zeit kam es zu regelmäßigen Telefonaten und E-Mails. Darin habe die Frau zu verstehen gegeben, dass sie schmerzfrei sterben wolle. S. schlug ihr daraufhin drei verschiedene Tötungsarten vor. Die Tat konnte verhindert werden, weil die Frau kurz vor einem geplanten Treffen mit S. ihrer Mutter von ihrem Plan erzählte.

Im Jahr 2015 bot S. in einem Selbsthilfeforum "Hilfe zum schmerzlosen Aus-dem-Leben-scheiden" an. In dem Forum thematisierte er Fremdtötungen, ohne sein sexuelles Interesse dahinter zu offenbaren.

Im November 2015 kontaktierte er eine Frau und sprach unterschiedliche Suizidmethoden an. Er überredete sie dazu, sich in einem Videochat einen Gürtel um den Hals zu legen, um sich an einer Tür aufzuhängen. Die Frau brach den Suizidversuch im letzten Moment ab.

Im dritten angeklagten Fall aus Bremen überredete S. sein Opfer ebenfalls dazu, sich mit einem Gürtel an der Wohnzimmertür zu erhängen - obwohl die Frau dies eigentlich nicht wollte. Sie tötete sich dadurch selbst.

Der Prozess gegen S. war bereits der dritte Anlauf in diesem Verfahren: Im Herbst 2020 platzte der Prozess kurz nach Anklageverlesung wegen terminlicher Probleme durch die Corona-Pandemie. Im Frühjahr 2021 wurde der für Mai neu angesetzte Prozess aus "innerdienstlichen Gründen" auf unbestimmte Zeit verschoben. Der nun beendete Prozess begann im Oktober.

L.Bohannon--NG