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Vier Jahre nach Einbruch in Grünes Gewölbe erste Haftstrafe rechtskräftig
Vier Jahre nach Einbruch in Grünes Gewölbe erste Haftstrafe rechtskräftig / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Vier Jahre nach Einbruch in Grünes Gewölbe erste Haftstrafe rechtskräftig

Rund vier Jahre nach dem Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden ist die erste Strafe rechtskräftig. Der 24-jährige Abdul-Majed R. habe das Urteil akzeptiert und seine Revision zurückgenommen, sagte eine Sprecherin des Dresdner Landgerichts am Freitag. Zuvor hatte die "Sächsische Zeitung" darüber berichtet.

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Das Landgericht hatte den 24-Jährigen im Mai zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Vier weitere Angeklagte erhielten ebenfalls mehrjährige Haft- oder Jugendstrafen. Ihre Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Ein weiterer Angeklagter wurde mangels Beweisen freigesprochen. Alle Angeklagten stammen aus dem Berliner Clanmilieu und sind miteinander verwandt.

Die Täter waren vor vier Jahren durch ein angesägtes Fenstergitter in die Ausstellungsräume des Dresdner Residenzschlosses gelangt, welches das Grüne Gewölbe beherbergt. Dort zertrümmerten sie eine Vitrine mit einer Axt und rissen Schmuckstücke heraus.

Im Dezember vergangenen Jahres beschlagnahmte die Polizei in Berlin einen erheblichen Teil der Beute, etliche Teile waren allerdings beschädigt. Nach wie vor fehlen zudem Schmuckstücke. Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte mit der Aussicht auf mildere Strafen zustimmten.

Inzwischen erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen. Dem 23-Jährigen, der wie die anderen Täter aus dem Clanmilieu stammt, wird Beihilfe zu dem Einbruch vorgeworfen. Er wurde im Mai 2022 am Rande des Prozesses in Dresden, den er als Besucher verfolgte, festgenommen. Der Haftbefehl wurde später wieder aufgehoben. Der Prozess gegen ihn steht noch aus.

M.Scott--NG