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Bundesverfassungsgericht urteilt zu Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaprojekte
Bundesverfassungsgericht urteilt zu Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaprojekte / Foto: Uwe Anspach - POOL/AFP/Archiv

Bundesverfassungsgericht urteilt zu Umwidmung von Corona-Krediten für Klimaprojekte

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (10.00 Uhr) in Karlsruhe sein Urteil zum Klimafonds. Es geht um die Frage, ob 60 Milliarden Euro an Kreditermächtigungen, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Pandemiefolgen vorgesehen waren, stattdessen für Modernisierungsmaßnahmen im Kampf gegen die Klimaerwärmung verwendet werden können. Die Unionsfraktion im Bundestag wandte sich an das Gericht. Sie hält das Vorgehen der Bundesregierung für verfassungswidrig. (Az. 2 BvF 1/22)

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Für die Möglichkeit, neue Schulden aufzunehmen, wurde in der Notlage der Pandemie die Schuldenbremse außer Kraft gesetzt. Die Mittel wurden dann aber doch nicht gebraucht. Im Februar 2022 wurden die Kreditermächtigungen rückwirkend in den Energie- und Klimafonds verschoben. Das Gericht entscheidet nun nicht nur über viele Milliarden Euro - es könnte sich auch grundsätzlich zur Ausnahmeregelung bei der Schuldenbremse äußern, die aktuell wieder in der Diskussion ist.

R.Ryan--NG