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Bundestag beschließt Pflicht zu Strategien für Klimaanpassung
Bundestag beschließt Pflicht zu Strategien für Klimaanpassung / Foto: FOCKE STRANGMANN - AFP/Archiv

Bundestag beschließt Pflicht zu Strategien für Klimaanpassung

Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalition das Klimaanpassungsgesetz beschlossen, mit dem die Ampel-Regierung den Schutz vor den Folgen der Erderwärmung voranbringen will. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte in der Debatte Unterstützung für Länder und Kommunen bei Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen. Lemke nutzte die Debatte auch, um auf drohende Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hinzuweisen.

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Das neue Gesetz enthält eine Pflicht zu Klimaanpassungsstrategien und -maßnahmen, etwa zum Umgang mit Extremwetter und zunehmender Hitze. Damit solle erstmals ein strategischer Rahmen für eine vorsorgende Klimaanpassung auf allen Verwaltungsebenen in Deutschland geschaffen werden, heißt es in dem Gesetzentwurf. Vorgesehen ist neben Risikoanalysen und Beratungsangeboten auch ein verpflichtendes Monitoring.

"Über die konkreten Maßnahmen muss vor Ort entschieden werden", stellte Lemke mit Blick auf Kritik aus Ländern und Kommunen klar. Vielmehr sei ein breit angelegter Beteiligungsprozess vorgesehen. Als Beispiele nannte Lemke Hitzeaktionspläne für Krankenhäuser, die Anpassung von Anbaumethoden in der Landwirtschaft oder angepassten Versicherungsschutz für Bürgerinnen und Bürger.

"Klimaschutz und Klimavorsorge verursachen Kosten", machte Lemke deutlich, doch bei Nichthandeln "wären die Kosten um ein Vielfaches höher". Nachdrücklich rief die Grünen-Politikerin zu einem Konsens der demokratischen Parteien auf: "Wir stehen vor großen Aufgaben. Lassen Sie sie uns gemeinsam angehen", sagte sie in der Debatte.

Eindringlich warnte die Umweltministerin vor massiven Folgen des Verfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland. "Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, welche wichtigen Finanzierungsprojekte in KTF vorgesehen sind", sagte Lemke im Bundestag. Dies gelte etwa für die geplante Förderung der neuen Intel-Chipfabrik in Magdeburg, aber auch für zentrale Vorhaben zu Klimaschutz und Klimaanpassung.

"Wir sollten nicht so tun, als ginge es hier um Projekte einzelner Parteien oder einzelner Regierungsfraktionen, sondern die Projekte, die mit dem KTF finanziert sind, sind für den Standort Deutschland von entscheidender Bedeutung", sagte Lemke mit Blick auf Äußerungen aus der Union, aber auch von Politikern der FDP. Zugleich dürfe nicht vergessen werden, "dass wir inmitten einer Klimakrise stehen und dass wir gemeinsam in der Verantwortung stehen, deren Ausmaß und Folgen zu begrenzen", mahnte die Ministerin.

"Wir müssen wieder zum Grundkonsens zurückkommen, dass wir die Menschen vor den dramatischen Folgen der Klimakrise schützen müssen und dass das eine deutlich wichtigere Aufgabe als das Verbieten des Gendersternchens ist", sagte Lemke weiter unter Anspielung auf Beschlüsse und Forderungen aus der CDU/CSU. "Wir müssen Klimaschutz betreiben und auch mit ausreichenden finanziellen Mitteln unterlegen", verlangte die Umweltministerin weiter.

Nachdrücklich verwies Lemke auf die dramatischen Folgen, die die Erderwärmung heute bereits hat. So sei der vergangene Monat der wärmste seit Beginn der Klimaaufzeichnungen gewesen, auch das Gesamtjahr 2023 dürfte zum wärmsten Jahr seit Beginn der Messungen werden. "Die Klimakrise verändert die Welt grundsätzlich", warnte Lemke. Als aktuelles Beispiel verwies sie darauf, dass im Panama-Kanal wegen Wassermangels derzeit "über 100 Schiffe festsitzen", was inzwischen als Gefahr für den Welthandel eingestuft wird.

Der CDU-Politiker Steffen Bilger forderte die Bundesregierung in der Debatte auf, schnellstmöglich Antworten vorzulegen, welche Konsequenzen sie aus dem KTF-Urteil ziehen werde. Zum Klimaanpassungsgesetz sagte, dieses sei "ein bürokratischer Torso ohne konkreten Inhalt". Unklar bleibe, wie konkret die Regierung gegen Klimafolgen vorgehen wolle. Bilger äußerte gegen das Gesetz auch verfassungsrechtliche Bedenken.

M.Scott--NG