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Fünf Jahre Haft für tödlichen Raserunfall auf Möbelhausparkplatz in Bayern
Fünf Jahre Haft für tödlichen Raserunfall auf Möbelhausparkplatz in Bayern / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Fünf Jahre Haft für tödlichen Raserunfall auf Möbelhausparkplatz in Bayern

Wegen eines tödlichen Raserunfalls auf einem Möbelhausparkplatz in Bayern hat das Landgericht Augsburg einen 54-Jährigen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Ihm darf zudem für die nächsten vier Jahre kein Führerschein mehr erteilt werden, wie ein Gerichtssprecher der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag sagte. Der Mann wurde wegen zwei verbotenen Kraftfahrzeugrennen, davon eines mit Todesfolge, und fahrlässiger Körperverletzung schuldig gesprochen.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann im August 2022 mit bis zu 145 Kilometern pro Stunde über den Parkplatz gerast war und einen Unfall verursacht hatte. Dabei kam eine 21-Jährige, die mit ihm im Auto saß, ums Leben. Zwei weitere Beifahrer wurden verletzt. Der 54-Jährige hatte die jungen Erwachsenen zu einer Probefahrt eingeladen, um ihnen die Kraft seines Autos zu demonstrieren.

Nach Ansicht des Gerichts nahm er es billigend in Kauf, dass andere Verkehrsteilnehmer sowie seine Beifahrer gefährdet werden können. In einer Kurve verlor der Mann die Kontrolle über das Fahrzeug und prallte gegen eine Bordsteinkante. Anschließend überquerte er einen Grünstreifen sowie einen Fuß- und Radweg.

Dabei hob das Auto mehrfach ab. Es durchbrach einen Holzzaun und flog eine fast senkrecht abfallende Böschung herab. Anschließend fuhr es gegen eine sechs Zentimeter hohe Betoneinfassung und über mehrere Grünstreifen, bevor es schließlich gegen eine Einkaufswagensammelbox prallte.

Umherfliegende Metall- und Holzteile durchbrachen die Windschutzscheibe und trafen die 21-Jährige am Kopf. Sie starb an ihren schweren Verletzungen. Eine Mutter und ihre Tochter, die hinter der Einkaufswagenbox standen, konnten vor dem Unfall noch rechtzeitig fliehen und blieben unverletzt.

Der Mann wurde auch für eine ähnliche Tat vom Oktober 2021 verurteilt. Einem Zeugen führte er aus Spaß am Posieren die Beschleunigung seines Autos vor. Es kam aber zu keinem Unfall. Mit dem Urteil blieb das Gericht unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage.

G.Lomasney--NG