Nottingham Guardian - Urteil: RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern

Börse
Euro STOXX 50 0.49% 4967.04
SDAX 0.48% 13875.23
TecDAX 0.52% 3507.42
DAX 0.23% 20292.51
Goldpreis -0.35% 2652.7 $
MDAX -0.11% 25911.05
EUR/USD -0.04% 1.0491 $
Urteil: RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern
Urteil: RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern

Urteil: RWE darf Grundstücke von Landwirt in Lützerath abbaggern

Im Streit um die Grundstücke eines Landwirts an der Abbruchkante des Tagebaus Garzweiler in Lützerath hat der Energiekonzern RWE vor Gericht einen Erfolg errungen. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wies am Montag die Beschwerden des Landwirts und zweier Mieter zurück. Somit darf der Konzern die betroffenen Grundstücke abbaggern und die dafür erforderlichen Vorbereitungen treffen.

Textgröße:

Das OVG bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen. Der Landwirt und die Mieter auf dessen Hof hatten sich mit Eilanträgen gegen Beschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg gewandt, mit denen RWE vorzeitig in den Besitz der Grundstücke an der Abbruchkante kam. Damit kann der Konzern Wald roden, Gebäude abreißen und Grundstücke zur Gewinnung von Braunkohle abbaggern.

Die energiepolitische Grundentscheidung zugunsten der Braunkohleförderung sei mit dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar, erklärte das Gericht. Dementsprechend sei auch die Entscheidung der Bezirksregierung Arnsberg zugunsten der Braunkohleförderung nicht zu beanstanden. Aus der Beschwerde des Landwirts habe sich auch nicht ergeben, dass es alternative Tagebauführungen zur Verschonung seiner Grundstücke gibt, die ohne den Entzug anderer privater Grundstücke auskommen.

Nach Auffassung des OVG ergibt sich die Dringlichkeit der Fortführung des Tagesbaus Garzweiler daraus, dass zwei Kraftwerke mit dessen Kohle versorgt werden. Eine Ersatzversorgung aus dem Braunkohletagebau Hambach ließe sich, wenn überhaupt, "nicht ohne größeren Aufwand realisieren". Um dem Landwirt die Grundstücke zu entziehen, reiche es aus, dass die Versorgung des Energiemarkts mit Braunkohle gefährdet sei. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.

Zur Ausdehnung des Kohletagebaus wollte RWE den Ort Lützerath ursprünglich bis September vergangenen Jahres abreißen, die Umsiedlung der Bewohner hatte bereits im Jahr 2006 begonnen. Gegen den geplanten Abriss gibt es erheblichen Widerstand, außerdem laufen noch mehrere Gerichtsverfahren. Unter dem Motto "Alle Dörfer bleiben" protestierten tausende Menschen gegen das weitere Vorrücken des Tagebaus.

T.McGilberry--NG