Schuss durch Tür von Nachbarin: Sieben Jahre Haft in Hamburg
Ein wegen versuchten Mordes an seiner Nachbarin in Hamburg angeklagter mutmaßlicher Rechtsextremist soll für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Hamburger Landgericht sprach den 49-Jährigen am Donnerstag wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vorsätzlichem unerlaubten Führen einer Schusswaffe, mit vorsätzlichem unerlaubten Besitz von Munition und mit Sachbeschädigung schuldig.
Das Gericht war nach der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Angeklagte im Mai in Tötungsabsicht mit einem Gewehr durch die Wohnungstür einer Nachbarin geschossen hatte. Der Schuss durchschlug die Tür und eine Kommode, bevor er in einer Wand stecken blieb. Die Nachbarin befand sich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung, blieb aber unverletzt.
Als Motiv nahm die Anklage eine rechtsradikale fremdenfeindliche Gesinnung des Manns an. Dieser hatte den Schuss im Prozess eingeräumt, aber eine Tötungsabsicht bestritten. Sich selbst stufte er in dem Verfahren als "ehemaligen Neonazi" ein, der diese entsprechende Einstellung aber hinter sich gelassen habe.
H.Davenport--NG