Gericht für Menschenrechte urteilt über Bluttransfusion für Zeugin Jehovas
Eine Anhängerin der Zeugen Jehovas hat bei einer Operation in Spanien trotz einer schriftlichen Erklärung ungewollt eine Bluttransfusion bekommen: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof urteilt am Mittwoch darüber, ob dadurch ihr Recht auf Privatleben verletzt sei. Die aus Ecuador stammende, in Spanien lebende Frau hatte vor einer Operation mehrere Dokumente eingereicht, um eine Bluttransfusion auch bei Lebensgefahr abzulehnen.
Die Frau war wegen starker Blutungen in ein anderes Krankenhaus verlegt worden. Die dortigen Ärzte erkundigten sich wegen ihrer Religionszugehörigkeit bei einem Richter, wie sie verfahren sollten. Dieser wusste nichts von den zuvor eingereichten Dokumenten und genehmigte die Bluttransfusion. Die Frau verklagte nach ihrer Genesung den Richter, wurde aber von der spanischen Justiz abgewiesen. Die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas lehnt Bluttransfusionen ab.
L.Bohannon--NG