OLG: Einrichtungen von evangelischer Kirche müssen keine Gerichtsgebühren zahlen
Sämtliche Stellen, die zur evangelischen Kirche gehören, müssen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) zufolge keine Gerichtsgebühren zahlen. Sie sind gesetzlich davon befreit, wie das Gericht am Montag mitteilte. Die Richter gaben damit einem hessischen evangelischen Regionalverband Recht. (Az.: 26 Sch 4/23)
Dieser hatte sich gegen einen Bescheid des OLG in Höhe von 140 Euro für eine Verfahrensgebühr gewandt. Ein Streit im Mietrecht war dem vorusgegangen. Das Gericht hob die Rechnung auf einen Rechtsbehelf hin auf.
Die Richter entschieden, dass der Regionalverband sich auf eine gesetzliche Gebührenbefreiung berufen könne. Diese Befreiung umfasse die gesamte Kirche, wenn diese öffentlich-rechtlich ausgestattet sei und auftrete. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
X.Fitzpatrick--NG