Nottingham Guardian - 32 Messerstiche: Lebenslange Haft nach Mord an 19-Jähriger aus Sachsen-Anhalt

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32 Messerstiche: Lebenslange Haft nach Mord an 19-Jähriger aus Sachsen-Anhalt
32 Messerstiche: Lebenslange Haft nach Mord an 19-Jähriger aus Sachsen-Anhalt / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

32 Messerstiche: Lebenslange Haft nach Mord an 19-Jähriger aus Sachsen-Anhalt

Nach dem gewaltsamen Tod einer 19-Jährigen aus Klötze in Sachsen-Anhalt ist ein Angeklagter wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Stendal verurteilte den 43-Jährigen am Montag außerdem zur Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Mutter der Getöteten war als Nebenklägerin aufgetreten.

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Das Gericht sah demnach das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil der Angeklagte vor, bei oder nach dem Geschlechtsverkehr 32 Mal mit einem Messer auf die Frau eingestochen habe, die mit dem Angriff nicht habe rechnen und keine Gegenwehr habe leisten können.

Der verheiratete Mann und das Opfer sollen über Jahre eine außereheliche Beziehung geführt haben. Anfang März vergangenen Jahres soll der Beschuldigte laut Anklage mit der jungen Frau in einem Lieferwagen in einen Wald im Landkreis Gifhorn gefahren und dort einvernehmlich Sex gehabt haben. Dabei kam es dann zu dem Messerangriff.

Die 19-Jährige starb innerhalb weniger Minuten. Die Leiche der Frau soll der Angeklagte zunächst auf einer Mülldeponie abgelegt haben. Einige Tage später habe er die Tote in einem Kieswerk in der niedersächsischen Gemeinde Bahrdorf verbrannt und die Überreste vergraben.

Die 19-Jährige galt fast sieben Wochen lang als vermisst, bevor ihre Überreste Ende April nahe Bahrdorf entdeckt wurden. Daraufhin wurde der Beschuldigte, der ebenfalls aus dem Raum Klötze stammt, unter dringendem Tatverdacht festgenommen.

Im Prozess legte der 43-Jährige ein Teilgeständnis ab. Er räumte demnach die Tötung ein, berief sich aber auf Notwehr und eine seelische Ausnahmesituation. Dem folgte die Kammer in dem Indizienprozess nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

D.Gallaugher--NG