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Gerichtsentscheidung zu AfD-Jugendorganisation befeuert Debatte um JA-Verbot
Gerichtsentscheidung zu AfD-Jugendorganisation befeuert Debatte um JA-Verbot / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Gerichtsentscheidung zu AfD-Jugendorganisation befeuert Debatte um JA-Verbot

Der Verfassungsschutz darf die AfD-Nachwuchsorganisation einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als "gesichert extremistische Bestrebung" einstufen. Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Jungen Alternative (JA) hätten sich seit einem vorangegangenen Urteil hinsichtlich der Einstufung als Verdachtsfall zur "Gewissheit verdichtet", teilte das Gericht am Dienstag mit und lehnte damit einen Eilantrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Die Entscheidung befeuerte die Debatte um ein juristisches Vorgehen gegen verfassungsfeindliche Organisationen und ein Verbot der JA.

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Zur Begründung führte das Gericht aus, die JA halte an einem "völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff" fest. Eine zentrale politische Vorstellung der JA sei der "Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand". Dies stelle einen Verstoß gegen die Menschenwürde dar, befand das Gericht.

Zudem stellte das Verwaltungsgericht eine massive ausländerfeindliche Agitation der JA fest, die sich insbesondere gegen den Islam und Muslime richte. Asylbewerber und Migranten würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt. Einwanderer würden zudem als "Schmarotzer und kriminell" bezeichnet, erklärte das Gericht weiter.

Die Entscheidung des Gerichts befeuerte die Diskussion über den Umgang mit verfassungsfeindlichen Gruppierungen und ein mögliches Verbot der JA. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sieht den Rechtsstaat durch das Urteil gestärkt. "Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben", erklärte Faeser am Dienstag in Berlin. "Dagegen werden wir auch weiter mit den Mitteln des Rechtsstaats vorgehen."

SPD-Chefin Saskia Esken forderte die schnelle Umsetzung eines umfangreichen Maßnahmenpakets gegen Rechtsextremismus. "Nach dem heutigen Urteil besteht kein Zweifel mehr, dass Rechtsextremismus, rassistische Überlegenheitsphantasien und völkische Gesinnung in der Jungen Alternative vorherrschen", sagte Esken den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben). "Wir müssen jetzt das Demokratiefördergesetz beschließen, um Initiativen der Zivilgesellschaft langfristige Planungssicherheit zu geben."

Grünen-Chef Omid Nouripour forderte im Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben) die Prüfung juristischer Schritte, "um gegen diese extremistische Gruppe vorzugehen und ob die Voraussetzungen für ein Verbot vorliegen". Vorfeldorganisationen wie die JA spielten "eine entscheidende Rolle bei der Vernetzung und Personalrekrutierung der rechtsextremen Szene und arbeiten offen gegen unsere Demokratie", so Nouripour.

Die Linkspartei sieht durch die Gerichtsentscheidung den Weg für ein JA-Verbot geebnet. Damit rücke "ein Verbot der Jungen Alternative nun in greifbare Nähe", sagte die Bundesgeschäftsführerin der Linken, Katina Schubert, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Dieses wäre "einfach möglich", weil die JA "keine Partei ist, sondern nur ein Verein - ein Ministerialerlass genügt, und die JA ist Geschichte."

Während über Parteiverbote das Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, liegen Vereinsverbote in der Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums. Möglich sind Verbote, wenn die Vereine den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten. Faeser hatte im vergangenen September die beiden rechtsextremen Vereinigungen Artgemeinschaft und Hammerskins verboten.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die JA 2019 zunächst als Verdachtsfall im Bereich des Rechtsextremismus eingestuft, im Jahr 2023 erfolgte dann die Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA legten im Juni 2023 dagegen Klage ein. Diese wies das Gericht nun im Eilverfahren zurück. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht werden. Das Hauptverfahren ist weiterhin beim Verwaltungsgericht Köln anhängig.

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