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Drei Wochen alten Sohn mit Kissen erstickt: 33-Jährige in Hamburg vor Gericht
Drei Wochen alten Sohn mit Kissen erstickt: 33-Jährige in Hamburg vor Gericht / Foto: ALAIN JOCARD - AFP/Archiv

Drei Wochen alten Sohn mit Kissen erstickt: 33-Jährige in Hamburg vor Gericht

Eine 33-Jährige muss sich seit Dienstag wegen der mutmaßlichen Tötung ihres drei Wochen alten Sohns vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Sie soll das Neugeborene im vergangenen Jahres mit einem Kissen erstickt haben, was als Totschlag angeklagt ist. Der Frau wird darüber hinaus ein Mordversuch an ihrem schlafenden Lebensgefährten und Vater des getöteten Kinds vorgeworfen. Diesem gelang es aber, ihr ein Messer zu entreißen.

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Die Tat an ihrem kleinen Sohn soll sie laut Anklageschrift am 22. Mai 2023 in der gemeinsam mit ihrem Partner bewohnten Familienwohnung im Hamburger Stadtteil Billstedt begangen haben. Die Hintergründe und möglichen Motive sind unklar.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers befand sich die Beschuldigte nach dem Verbrechen zunächst in Untersuchungshaft. Sie wurde jedoch nach mehreren Wochen entlassen, weil bei einer ersten psychiatrischen Einschätzung Zweifel an ihrer Schuldfähigkeit auftauchten. Zugleich lagen die Voraussetzungen für eine Unterbringung der 33-Jährigen in einer Psychiatrie nicht vor.

Kurz nach ihrer Entlassung soll die Angeklagte im August vergangenen Jahres dann versucht haben, ihren schlafenden Lebensgefährten mit einem Messer zu töten. Dieser wachte der Anklage zufolge aber auf und konnte den Angriff abwehren, den die Staatsanwaltschaft als versuchten heimtückischen Mord wertet. Der Mann erlitt dabei erhebliche Schnittverletzungen an einem Arm.

Laut Gerichtssprecher wurde die Beschuldigte nach der zweiten Tat zunächst vorübergehend in einer Psychiatrie untergebracht. Nach einer weitergehenden psychiatrischen Begutachtung wurde sie inzwischen aber wieder in reguläre Untersuchungshaft überstellt.

Allerdings teilte der Vorsitzende Richter zu Beginn des Verfahrens nach Angaben des Gerichtssprechers mit, dass ein Ausschluss der Öffentlichkeit erwogen werde. Darüber will die Kammer später scheiden. Für das Verfahren wurden weitere Verhandlungstermine bis Ende März angesetzt.

M.Scott--NG