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Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben
Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Bandenkrieg in Raum Stuttgart: Zwei weitere Anklagen erhoben

Im Zusammenhang mit dem Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft der baden-württembergischen Landeshauptstadt zwei weitere Anklagen erhoben. Vier Beschuldigten im Alter zwischen 20 und 38 Jahren wird eine Beteiligung an einem Angriff gegen einen Werfer einer Handgranate auf eine Trauergemeinde zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Einer der Angeklagten soll zudem an einer Schlägerei auf dem Stuttgarter Schlossplatz beteiligt gewesen sein.

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Der Bandenkrieg läuft nach Behördenangaben seit rund eineinhalb Jahren. Die verfeindeten Gruppierungen sind mutmaßlich in kriminelle Aktivitäten verwickelt. In diesem Zusammenhang soll ein 23-jähriger Verdächtiger im Juni vergangenen Jahres mehrere Gäste einer Trauergemeinde durch einen Handgranatenwurf verletzt haben. Mehrere Menschen griffen den 23-Jährigen daraufhin an, einige der mutmaßlich Beteiligten stehen bereits vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, ebenfalls an dem Gegenangriff beteiligt gewesen zu sein. Einer der Angeklagten soll den 23-Jährigen aus einem Taxi gezerrt haben, woraufhin Mittäter den Mann schlugen und traten. Ein weiterer Angeklagter soll herbeigerufene Sanitäter mit dem Tod gedroht und von den Rettungsmaßnahmen abgehalten haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen.

Als der 23-Jährige schließlich im Rettungswagen versorgt wurde, sollen die zwei weiteren Angeklagten aus einer Gruppe heraus die Sanitäter bedroht sowie versucht haben, die Türen des Rettungswagens zu öffnen. Hierdurch verzögerte sich die Abfahrt des Rettungswagens.

Einem der Angeklagten wird zudem eine Beteiligung an einer körperlichen Auseinandersetzung auf dem Stuttgarter Schlossplatz im August 2023 vorgeworfen. Der 20-Jährige soll dabei ein Springmesser griffbereit bei sich geführt haben.

Die beiden Anklagen wurden demnach bereits Ende Dezember 2023 und Ende Januar erhoben. Das Landgericht Stuttgart entscheidet über die Zulassung der Anklagen.

G.Lomasney--NG