Verfassungsbeschwerden gegen Datenübermittlung an Rundfunkanstalten gescheitert
Zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die Rundfunkanstalten sind in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie es am Mittwoch mitteilte. Sie seien unzulässig und hätten keine Aussicht auf Erfolg, weil die Kläger sich zunächst an die Verwaltungsgerichte hätten wenden müssen. (Az. 1 BvR 1296/21 und 1 BvR 1308/21)
Die beiden Beschwerdeführer aus Bremen und Baden-Württemberg sahen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil die Meldebehörden automatisiert alle vier Jahre Daten an die Landesrundfunkanstalten übermitteln sollen. Dabei geht es unter anderem um Namen, Geburtsdatum und Familienstand.
D.R.Megahan--NG