Bundesverfassungsgericht entscheidet über Beschwerde von Hanno Berger
Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) seine Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde von Hanno Berger. Der Steueranwalt gilt als eine Schlüsselfigur der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte. In Karlsruhe wendet er sich gegen eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, der vergangenes Jahr seine Verurteilung zu einer Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung durch das Landgericht Bonn bestätigte. (Az. 2 BvR 1816/23)
Mit den Cum-Ex-Geschäften prellten Banken und Investoren den Staat jahrelang um Milliarden. Der Fiskus wurde ausgetrickst, so dass Kapitalertragsteuern mehrfach zurückerstattet wurden. Die Praxis war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken üblich. 2021 erklärte der Bundesgerichtshof sie für strafbar. Berger war auch in einem anderen Verfahren vom Landgericht Wiesbaden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, darum geht es am Verfassungsgericht nicht.
T.Murray--NG