Nottingham Guardian - Priester in Bayern auch in zweiter Instanz wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Börse
Euro STOXX 50 -0.84% 4908.71
MDAX -0.58% 26904.21
DAX -0.56% 19369.43
TecDAX -1.04% 3380.14
SDAX -1.29% 13604.99
EUR/USD 0.29% 1.085 $
Goldpreis 0.5% 2795 $
Priester in Bayern auch in zweiter Instanz wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt
Priester in Bayern auch in zweiter Instanz wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Priester in Bayern auch in zweiter Instanz wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Ein des sexuellen Missbrauchs an einem Ministranten beschuldigter katholischer Priester ist auch in zweiter Instanz verurteilt worden. Das Landgericht im bayerischen Ingolstadt verurteilte den Mann am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit fiel das Urteil milder aus als das vorherige Urteil des Amtsgerichts Pfaffenhofen, das die acht Monate ohne Bewährung verhängt hatte.

Textgröße:

Das Landgericht verurteilte den ehemaligen Pfaffenhofener Stadtpfarrer außerdem zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro, wovon er die Hälfte an das Missbrauchsopfer zahlen muss. Außerdem ordnete die Kammer eine Therapie an.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Verteidigung verlangte hingegen einen Freispruch. Der Priester bestreitet die Vorwürfe. Dass es überhaupt zu einem Prozess kam, lag daran, dass er einen Strafbefehl über vier Monate Haft nicht akzeptiert hatte.

In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Ingo Dessing, dass die Kammer dem geschädigten Ministranten unter Würdigung aller Umstände seine Schilderung der Tat glaube. Insbesondere seien dessen Aussagen ohne Belastungseifer erfolgt.

Dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, erklärte das Gericht damit, dass die Tat eine lange Zeit - nämlich etwa 17 Jahre - zurückliegt. Außerdem sei der Priester seitdem nicht mehr strafrechtlich aufgefallen.

Das Urteil ist nichts rechtskräftig. Im Fall einer Revision muss das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.

Y.Byrne--NG