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Landgericht Ulm verhängt Freiheitsstrafe wegen Ablegens von Baby in Glascontainer
Landgericht Ulm verhängt Freiheitsstrafe wegen Ablegens von Baby in Glascontainer / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Landgericht Ulm verhängt Freiheitsstrafe wegen Ablegens von Baby in Glascontainer

Weil sie ihr neugeborenes Baby in einem Glascontainer ablegte, ist eine Frau in Ulm wegen versuchten Mordes verurteilt worden. Das Landgericht der baden-württembergischen Stadt verhängte am Montag eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gegen die 38-Jährige, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Angeklagte wurde demnach auch der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.

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Das Kind hatte überlebt, weil ein Passant es nachts entdeckt und es unverletzt hatte bergen konnte. Die 38-Jährige soll es der Anklage zufolge im Oktober vergangenen Jahres zu Hause nur mit der telefonischen Hilfe einer Hebamme zur Welt gebracht haben. Dann soll sie es in ein Bettlaken gewickelt und in den Altglascontainer in der Stadt Langenau gelegt haben.

Ihr sei bewusst gewesen, dass das Neugeborene in der kühlen Herbstnacht schnell auskühlen und erfrieren könnte. Die Staatsanwaltschaft berief sich dabei auf die medizinische Einschätzung des behandelnden Arztes der Intensivstation der Kinderklinik Ulm, wonach der Säugling die Nacht in diesem Glascontainer nicht überlebt hätte. Der Prozess gegen die Frau hatte Mitte März begonnen.

T.Murray--NG