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Kinder von Fußballidol Maradona wollen in Frankreich Verkauf von Trophäe stoppen
Kinder von Fußballidol Maradona wollen in Frankreich Verkauf von Trophäe stoppen / Foto: Ben Stansall - AFP

Kinder von Fußballidol Maradona wollen in Frankreich Verkauf von Trophäe stoppen

Die Kinder der 2020 gestorbenen argentinischen Fußball-Legende Diego Maradona gehen in Frankreich gerichtlich gegen die umstrittene Versteigerung der Trophäe "Goldener Ball" vor. "Die Familie möchte diesen Ball zurückerhalten, das argentinische Volk möchte diesen Ball zurückerhalten", sagte die Anwältin Lola Chunet am Donnerstag vor einem Gericht in Nanterre bei Paris. Das Gericht wird am 30. Mai entscheiden, ob die Auktion stattfinden kann.

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Die Anwälte argumentierten, dass das jüngste Erinnerungsstück aus der glanzvollen Karriere des argentinischen Ausnahmespielers, das voraussichtlich Millionen einbringen wird, seinen fünf Erben zustehe. Ein Trikot des Fußballidols von der Weltmeisterschaft 1986 kam im Mai 2022 für 9,3 Millionen Dollar (8,6 Millionen Euro) unter den Hammer.

Maradona hatte 1986 mit seiner Mannschaft die Fußballweltmeisterschaft gewonnen. Im gleichen Jahr wurde er im Pariser Revuetheater Lido als bester Spieler des Turniers geehrt. Nach Angaben der Familie wurde die Trophäe drei Jahre später bei einem Banküberfall in Neapel gestohlen. Die Trophäe ist nicht mit dem "Ballon d'Or" identisch, der von der Zeitschrift "France Football" an den besten europäischen Fußballspieler des Jahres verliehen wird.

Die Trophäe galt jahrzehntelang als verschollen. 2016 tauchte sie bei einer Auktion in Paris wieder auf und wurde von einem Antiquitätenhändler für 500 Euro erworben. Maradonas Kinder erfuhren nach eigenen Angaben erst vor einigen Wochen von der geplanten Versteigerung durch das Auktionshaus Aguttes am 6. Juni in Neuilly-sur-Seine bei Paris.

Das Auktionshaus wies die Forderung zurück. Seine Anwälte bezeichneten den erklärten Anspruch der Familie auf die Trophäe "35 Jahre nach einem angeblichen Diebstahl" als "opportunistisches Vorgehen". Denn es sei nie eine Anzeige erstattet worden. Die Angehörigen hätten keinen Beweis für eine damals eingereichte Klage vorgelegt.

Ch.Buidheach--NG