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Eltern von angeblich zu Tode vernachlässigter Frau in Landau freigesprochen
Eltern von angeblich zu Tode vernachlässigter Frau in Landau freigesprochen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Eltern von angeblich zu Tode vernachlässigter Frau in Landau freigesprochen

Im Prozess um eine angeblich zu Tode vernachlässigte Frau sind der Vater und die Stiefmutter vom Landgericht Landau freigesprochen worden. Die Kammer habe nicht feststellen können, dass die Angeklagten den tödlichen Ausgang der Krankheit ihrer Tochter hätten voraussehen können und schon gar nicht, dass sie ihn für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen hätten, teilte das Gericht am Montag mit.

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Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater und die Stiefmutter wegen der Tötung durch Unterlassen und Freiheitsberaubung angeklagt. Aus Sicht der Anklagebehörde hatten sie ihre physisch und psychisch schwer kranke Tochter zwischen Dezember 2021 und Februar 2022 nicht ausreichend versorgt und keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen, so dass sie schließlich an Entkräftung und an ihren Krankheiten starb.

Dem Vater warf die Staatsanwaltschaft zudem vor, seine Tochter in ihrem Zimmer eingesperrt und sie an ihr Bett gefesselt zu haben. Vom Gericht hieß es am Montag, es sei nicht sicher auszuschließen, dass die Fesselung erfolgte, um die Betroffene vor Selbstverletzung zu schützen und damit ein rechtfertigender Notstand vorlag. Es habe auch nicht aufgeklärt werden können, ob die Fesselung nach dem Willen der Tochter geschah, die ärztliche Hilfe konsequent ablehnte.

Die Sachverhaltsaufklärung sei schwierig und dadurch geprägt gewesen, dass sich die Vorfälle im engsten Familienkreis zugetragen hätten, hieß es vom Gericht. Diejenigen, die zur Aufklärung hätten beitragen können, hätten von ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch gemacht beziehungsweise sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Die Staatsanwaltschaft forderte laut Gericht in ihrem Plädoyer, die Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen zu verurteilen. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Y.Byrne--NG