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Angeblicher versuchter Mord durch Verbrennen in Dresden: 26-Jähriger angeklagt
Angeblicher versuchter Mord durch Verbrennen in Dresden: 26-Jähriger angeklagt / Foto: Damien MEYER, - - AFP/Archiv

Angeblicher versuchter Mord durch Verbrennen in Dresden: 26-Jähriger angeklagt

Im Fall eines angeblichen versuchten Mordes durch Verbrennen in Dresden hat die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Landeshauptstadt Anklage gegen einen 26-Jährigen erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, werden ihm besonders schwere Brandstiftung, Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung vorgeworfen. Laut Ermittlern hatte er sich als Opfer ausgegeben und seine Freundin beschuldigt, sie habe ihn töten wollen.

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Demnach hatte sich der Mann am 16. November vergangenen Jahres mit Handschellen selbst an ein Bettgestell gefesselt und die Matratze angezündet. Er belastete anschließend die damals 19-Jährige, die vorübergehend in Untersuchungshaft saß. Deswegen wurde er nun auch wegen Freiheitsberaubung angeklagt.

Nach der Tat hatte es in Dresden dramatische Szenen gegeben. Als sich das Feuer ausbreitete, flüchtete der Mann zunächst auf den Balkon der Wohnung, wobei er das Bettgestell mit sich zog. Wegen der extremen Hitzeentwicklung begab er sich dann mit dem Bett im Schlepp auf den Balkon der darunterliegenden Wohnung.

Dort wurde er von Feuerwehrleuten gefunden und von dem Bett befreit. Er kam mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus. Da er anschließend seine Freundin als Täterin bezichtigte, wurde diese noch am selben Tag wegen des Verdachts des versuchten Mordes festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Wie Polizei und Staatsanwaltschaft dann im Februar mitteilten, ergaben sich bei den folgenden Ermittlungen Widersprüche, die zu einem vollkommen anderen Bild des mutmaßlichen Geschehens führten. Demnach handelte der Beschuldigte in der Absicht, seine damalige Partnerin eines Verbrechens zu bezichtigen.

Der Mann kam selbst in Untersuchungshaft. Zu seinen möglichen Motiven äußerten sich die Ermittler damals nicht. Am Freitag teilten sie mit, er bestreite den Tatvorwurf. Die Anklage gegen ihn wurde zum Landgericht Dresden erhoben, das über die Zulassung und die Prozesseröffnung zu entscheiden hat.

O.Somerville--NG