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Haftstrafen für Mitglieder von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe in Thüringen
Haftstrafen für Mitglieder von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe in Thüringen / Foto: RONNY HARTMANN - AFP/Archiv

Haftstrafen für Mitglieder von rechtsextremistischer Kampfsportgruppe in Thüringen

Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena hat vier Angehörige der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe Knockout 51 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie Körperverletzungsdelikten zu Haftstrafen verurteilt. Gegen sie wurden nach Gerichtsangaben am Montag Gefängnisstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten verhängt.

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Nach Überzeugung des Gerichts handelte es sich demnach um eine auf die Begehung von Strafraten ausgerichtete "rechtsextremistische Kampfgruppe nationalsozialistischer Prägung", zu deren Zielen die Errichtung eines sogenannten Neonazikiezes in der Stadt Eisenach gehörte. Die von drei der vier Angeklagten mitgegründete Gruppierung habe sich dort als die "bestimmende Ordnungsmacht" etablieren wollen. Die von diesen begangenen Körperverletzungen hätten teils aber auch "privaten Interessen" gedient.

Das Gericht blieb mit seinen Urteilen deutlich hinter den Forderungen der Bundesanwaltschaft zurück, die Haftstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren gefordert hatte. Deren Vertreter erklärten in ihrem Plädoyer nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die Gruppe unter dem Deckmantel gemeinsamen Kampfsporttrainings junge Männer gezielt für Kämpfe mit Polizisten und Angehörigen der linken Szene ausgebildet habe.

Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an. Sie forderte in ihrem Plädoyer daher auch die Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Verteidigung der vier Beschuldigten, von denen einer als mutmaßlicher Rädelsführer angeklagt war, hatte insgesamt auf geringere Strafen plädiert. In einem Fall beantragte sie Freispruch.

Abweichend von der Einschätzung der Bundesanwaltschaft kam das OLG nach eigenen Angaben zu der Feststellung, dass die Angeklagten den Einsatz tödlicher Gewalt nur für den Verteidigungsfall trainierten. Es sei nicht erwiesen, dass sie geplant hätten, gezielt die Auseinandersetzung mit Linksextremen zu suchen, um unter dem Deckmantel der Selbstverteidigung tödliche Gewalt anzuwenden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Knockout 51 wurde nach früheren Angaben von Ermittlern spätestens im März 2019 in Eisenach gegründet und unterhielt Kontakte zu der rechtsextremen NPD sowie zu anderen gewaltbereiten rechtsextremistischen Gruppen. Die Angeklagten wurden im April 2022 festgenommen. Die Ermittlungen endeten damit nicht: Im November und Dezember vorigen Jahres wurden in Thüringen und Hessen weitere mutmaßliche Mitglieder der Vereinigung festgenommen.

Der mutmaßliche Rädelsführer wurde am Montag vom OLG zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, die drei Mitangeklagten erhielten Haft- oder Jugendhaftstrafen zwischen zwei Jahren und zwei Monaten sowie zwei Jahren und sechs Monaten. Drei wurden dabei auch wegen Waffendelikten schuldig gesprochen. Die Gruppierung beschaffte sich etwa auch Messer.

Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden entwickelte sich Knockout 51 über die Jahre zu einem festen Bestandteil der rechtsextremistischen Szene in Thüringen und im benachbarten Sachsen. Deren Mitglieder fielen demnach durch gewaltsames Auftreten in der Öffentlichkeit auf und sollen so versucht haben, Andersdenkende einzuschüchtern. Laut Anklage in dem nun beendeten Prozess sollen sich die Beschuldigten auch in Demonstrationen gegen Coronamaßnahmen gemischt und gezielt Polizisten angegriffen haben.

W.Murphy--NG