Strafmaß für Vergewaltiger mit Wolfsmaske muss neu verhandelt werden
Das Strafmaß für einen Mann, der 2019 in München mit einer Wolfsmaske verkleidet eine Elfjährige vergewaltigte, muss neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Urteil des Landgerichts München I teilweise, wie er am Montag mitteilte. Der Mann hatte das Kind auf dem Weg von der Schule überfallen und vergewaltigt, wie er später gestand. (Az. 1 StR 455/21)
Er war bereits mehrfach wegen Sexualdelikten vorbestraft. Das Landgericht verurteilte ihn im Juli wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kinds, Vergewaltigung und Nötigung zu zwölf Jahren Haft und ordnete die Sicherungsverwahrung an.
Den Schuldspruch ließ der BGH bestehen. Er stellte aber fest, dass das Landgericht bei der Bemessung der Freiheitsstrafe die gleichzeitig angeordnete Sicherungsverwahrung nicht berücksichtigt habe. Zwischen beidem bestehe eine Wechselwirkung.
Eine andere Jugendkammer des Landgerichts muss darum nun erneut über die Strafzumessung entscheiden.
X.Fitzpatrick--NG