Verfassungsbeschwerde gegen Impfpflicht in Pflege und Medizin erfolglos
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Impfpflicht in Pflege- und Gesundheitsberufen ist gescheitert. Zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt, denn der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. (Az. 1 BvR 2649/21)
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen. Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.
Nach Karlsruhe gezogen waren mehr als 50 Menschen, von denen viele selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt sind. Ihren Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht lehnte das Gericht bereits im Februar ab. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind.
M.Sutherland--NG