Nottingham Guardian - 17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

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17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

17-Jähriger soll eigenen Vater ermordet haben: Prozess in Mainz begonnen

Weil er seinen eigenen Vater ermordet haben soll, muss sich ein 17-Jähriger seit Montag vor dem Landgericht Mainz verantworten. Nach Angaben eines Gerichtssprechers in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt wurde zu Prozessbeginn die Anklage verlesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen Mord vor. Wegen des Alters des Angeklagten wird ohne Öffentlichkeit verhandelt.

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Laut Anklage soll der Jugendliche seinen Vater am 24. Februar in der gemeinsamen Wohnung in Mainz mit mehreren Messerstichen tödlich verletzt haben. Zuvor soll es zu Demütigungen durch den Vater gekommen sein. Demnach bestanden bereits zuvor Spannungen in der Familie, unter anderem wegen unentschuldigter Fehlzeiten des Sohns in der Schule.

Der Vater soll sich von dem Sohn am Tattag gestört gefühlt haben, als dieser sein Schlafzimmer betrat. Laut Anklage verpasste er seinem Sohn eine Ohrfeige und befahl ihm anschließend, sich auszuziehen und vor ihm niederzuknien. Er soll seinem Sohn dann eine Hundeleine um den Hals gewickelt, ihm ins Gesicht gespuckt und gegen die Schulter getreten haben.

Kurz darauf soll der Sohn ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge geholt und im Schlafzimmer auf den im Bett liegenden Vater eingestochen haben. Der Vater erlitt Verletzungen an Lunge, Zwerchfell und Leber sowie einen erheblichen Blutverlust. Bei einem folgenden Kampf stach der Jugendliche zudem in die Oberschenkel seines Vaters.

Nachdem er weitere Male auf den inzwischen am Boden liegenden Vater eingestochen hatte, verließ er das Zimmer und schloss die Tür hinter sich ab. Der Vater starb aufgrund der schweren Verletzungen noch am Tatort.

Dem Gerichtssprecher zufolge äußerte sich der Jugendliche zu Prozessbeginn. Zudem begann das Gericht mit der Zeugenvernehmung. Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte Verhandlungstage bis Mitte Januar fest.

X.Fitzpatrick--NG