Hafturteile gegen Rechtsradikale wegen Angriffen auf Flüchtlinge in Dresden rechtskräftig
Fast sechs Jahre nach Angriffen auf Flüchtlinge beim Dresdner Stadtfest ist das Hafturteil gegen zwei Rechtsradikale rechtskräftig. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshof (BGH) mit Sitz in Leipzig fand bei der Überprüfung des Urteils keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Dresden hatte im Juli 2021 einen Mann zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, den anderen zu fünf Jahren und acht Monaten. (Az. 5 StR 56/22)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden zusammen mit etwa 20 Mittätern aus ihrer rechtsradikalen Gesinnung heraus im August 2016 zielgerichtet zwei Gruppen von friedlichen Ausländern auf dem Fest überfallen hatten. Sie wollten demnach in Art einer "Bürgerwehr" Gewalt gegen Geflüchtete ausüben. Die Überfallenen erlitten teils schwere, potenziell lebensgefährliche Verletzungen und leiden teilweise heute noch unter den Tatfolgen, wie der BGH erklärte. Die Revisionen der beiden Angeklagten wurden verworfen.
L.Boyle--NG