

AfD in Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen Verfassungsschutzbeobachtung
Die AfD in Baden-Württemberg ist mit einer Klage gegen die Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz gescheitert. Laut dem am Donnerstag veröffentlichten Tenor der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart ist auch die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung zulässig. Das Gericht ließ die Berufung gegen die Entscheidung zu.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe lagen noch nicht vor. Für eine etwaige Berufung beginnt die Frist erst mit dem Vorliegen des schriftlichen Urteils.
P.Connor--NG