Nottingham Guardian - Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab

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Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab
Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab / Foto: ANGELA WEISS - AFP/Archiv

Richter lehnt Freilassung von US-Rapper Sean "Diddy" Combs auf Kaution erneut ab

Der wegen Sexhandels und weiterer schwerer Straftaten angeklagte US-Rapper Sean "Diddy" Combs muss weiter im Gefängnis bleiben. Der Rapper scheiterte am Mittwoch (Ortszeit) ein drittes Mal mit dem Versuch, seine Freilassung gegen Kaution zu erreichen. Keine juristischen Auflagen könnten die Allgemeinheit im Falle von Combs' Freilassung mit ausreichender Sicherheit vor ihm schützen, befand Richter Arun Subramanian.

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Der Musiker habe auch nicht belegen können, dass seine Freilassung notwendig sei, um seinen im Mai bevorstehenden Prozess vorbereiten zu können, schrieb der Richter in seiner am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zuvor gegen Combs' Freilassung ausgesprochen und ihm vorgeworfen, verbotenerweise aus dem Gefängnis heraus Kontakt zu Zeugen aufgenommen und unerlaubte Kommunikationsmittel genutzt zu haben.

Der Rapper war Mitte September in New York festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 55-Jährigen vor, Frauen sexuell missbraucht und mit Drohungen und Gewalt zur Teilnahme an Drogen- und Sex-Partys genötigt zu haben. Laut Anklageschrift hat der lange Zeit einflussreiche Rap-Mogul sich seines "Imperiums" im Musikgeschäft bedient, um seine Ziele zu erreichen. Combs weist alle Vorwürfe zurück und plädiert auf unschuldig.

Der Staatsanwaltschaft zufolge laufen die Ermittlungen gegen Combs weiter. Weitere Anklagen gegen ihn seien möglich.

Erste Vorwürfe gegen Combs waren aufgekommen, nachdem seine Ex-Freundin, die Sängerin Casandra "Cassie" Ventura, den Musiker im vergangenen Jahr wegen jahrelanger Misshandlungen sowie Vergewaltigung verklagt hatte. Beide einigten sich kurz darauf auf einen Vergleich. Seither reichten jedoch mehrere weitere Frauen und auch Männer Klagen wegen schwerer Missbrauchsvorwürfe bis hin zur Vergewaltigung gegen den Rapper ein.

Der unter den Künstlernamen Puff Daddy, P. Diddy und Diddy bekannte Combs war in den 90er Jahren zu einem der erfolgreichsten Hip-Hop-Musiker der Welt aufgestiegen. Der dreifache Gewinner des US-Musikpreises Grammy ist auch als Musikproduzent und Geschäftsmann erfolgreich. Seine Plattenfirma Bad Boy Records brachte Stars wie Mary J. Blige oder Notorious B.I.G. hervor.

Combs' Anwälte hatten bei einem Gerichtstermin in der vergangenen Woche argumentiert, mit ihrem Mandanten müsse genauso verfahren werden wie mit einem anderen wegen Sexualstraftaten angeklagten Prominenten, dem früheren Chef des Bekleidungsunternehmens Abercrombie & Fitch, Mike Jeffries. Dieser ist gegen Kaution auf freiem Fuß. Laut Staatsanwaltschaft sind beide Fälle jedoch nicht vergleichbar: Jeffries werde weder Schusswaffengebrauch noch "racketeering" (auf Deutsch etwa organisierte Kriminalität) vorgeworfen, wie es bei Combs der Fall ist.

W.Murphy--NG