Enkel von NS-Gegner scheitert mit Verfassungsbeschwerde zu Rückgabe von Land
01.01.1970
Der Enkel eines Gegners des Nationalsozialismus ist mit einer Verfassungsbeschwerde gescheitert, mit der er gegen die Ablehnung der Rückübertragung von Ländereien in Brandenburg vorging. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Der Großvater des Beschwerdeführers, ein Adliger mit großem Landbesitz, war nach dem gescheiterten Attentat auf Adolf Hitler im Juli 1944 inhaftiert worden und kam erst im März 1945 frei. (Az. 1 BvR 2095/23)