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Union will in Einzelfällen für Koalitions-Gesetze im Bundestag stimmen
Union will in Einzelfällen für Koalitions-Gesetze im Bundestag stimmen / Foto: Tobias SCHWARZ - AFP/Archiv

Union will in Einzelfällen für Koalitions-Gesetze im Bundestag stimmen

Die Unionsfraktion im Bundestag hat sich in einigen wenigen Fällen bereit erklärt, gemeinsam mit der rot-grünen Minderheitsregierung noch vor der Neuwahl des Bundestags Gesetze zu verabschieden. Das Gesetz zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts sollte noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, ebenso die anstehenden Verlängerungen der Bundestagsmandate für Auslandseinsätze der Bundeswehr, sagten Unions-Parlamentsgeschäftsführer Thorsten Frei und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag übereinstimmend in Berlin.

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Auch das Gesetz zur Verlängerung der Telefonüberwachung solle noch verabschiedet werden, weil die bisherige Regelung am 12. Dezember diesen Jahres ausläuft, sagte Frei. Das Gesetz sieht vor, dass die Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls weiterhin erweiterte Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung nutzen können.

Frei und Dobrindt zeigten sich bei diesen Gesetzen bereit zu Gesprächen mit der Bundesregierung - allerdings erst dann, wenn Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) einen Termin für seine Vertrauensfrage im Bundestag genannt hat. "Wir sind nach der Festlegung der Vertrauensfrage bereit, über diese Themen zu sprechen", sagte Dobrindt.

Keine Chance zur Zusammenarbeit sieht die Union beim so genannten Rentenpaket II, mit dem die Bundesregierung ein höheres Rentenniveau festlegen will. "Das hat die Koalition nicht hingekriegt mit ihrer eigenen Mehrheit", sagte Frei. Die Union werde hier nicht als Mehrheitsbeschafferin einspringen.

Auch beim so genannten Steuerentwicklungsgesetz, das eine steuerliche Entlastung von der kalten Progression bringen soll, will die Union demnach vor der Neuwahl nicht mitmachen. Frei und Dobrindt sagten, eine solche Entlastung könnte auch ein neu gewählter Bundestag im kommenden Jahr mit rückwirkender Geltung zum 1. Januar verabschieden.

Die gesetzgeberische Tätigkeit des Bundestags dürfte sich nach dem Bruch der Ampel-Koalition stark verlangsamen. In den kommenden Wochen werde es im Bundestag "nicht so viele Beschlussvorlagen" geben, sagte Dobrindt voraus. Es sei darüber nachzudenken, ob nicht einige bislang vorgesehene Sitzungswochen aus dem Bundestagskalender gestrichen werden sollten.

Frei verwies darauf, dass die rot-grüne Minderheitsregierung nicht über eine ausreichende Mehrheit mehr verfügt, um Gesetze auch nur auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen. Damit sei Kanzler Scholz "bewegungsunfähig geworden", sagte der CDU-Politiker.

Die SPD-Fraktion rief die Union nach der Verständigung auf den 23. Februar als Termin für Neuwahlen zu Flexibilität und Kooperationsbereitschaft auf. "Jetzt müssen noch wichtige Punkte wie zum Beispiel die Stärkung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden", sagte Fraktionsvize Dirk Wiese der "Rheinischen Post". Zugleich gehe es auch um langfristige Zukunftsprojekte für mehr soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit im Land, ergänzte der SPD-Politiker.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr warb für die Verabschiedung zu Steuerentwicklungsgesetzes. Die geplante Steuerentlastung sei "zum Stoppen gekommen aufgrund der Entscheidung des Bundeskanzlers", die Koalition platzen zu lassen, kritisierte der FDP-Politiker in den Sendern RTL und FDP.

Das Gesetz müsse noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Voraussetzung sei allerdings Klarheit bei den Terminen für das Stellen der Vertrauensfrage und die Neuwahl. Rechnerisch wäre es denkbar, dass die FDP das von ihr favorisierte Steuergesetz mit den Stimmen der ehemaligen Koalitionspartner SPD und Grüne durch den Bundestag bringt.

H.Davenport--NG