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Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Linksextremistin Lina E.
Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Linksextremistin Lina E. / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Linksextremistin Lina E.

Die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden am Mittwoch weitgehend. Es hatte die heute 30-Jährige im Mai 2023 verurteilt, weil sie als Mitglied einer kriminellen linksextremistischen Gruppe an mehreren Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis in Ostdeutschland beteiligt gewesen war. (Az. 3 StR 173/24)

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Gegen das Urteil gingen sowohl E. selbst als auch die Bundesanwaltschaft als Anklagebehörde vor. Die Revision der Bundesanwaltschaft wurde nun vom BGH verworfen. Auf die Revision der Angeklagten hin wurde der Schuldspruch leicht geändert, was aber an der verhängten Haftstrafe nichts änderte. "Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer bei der Urteilsverkündung.

M.Sutherland--NG