Nottingham Guardian - Urteil gegen Le Pen: Parteichef Bardella prangert "Tyrannei der Richter" an

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Urteil gegen Le Pen: Parteichef Bardella prangert "Tyrannei der Richter" an
Urteil gegen Le Pen: Parteichef Bardella prangert "Tyrannei der Richter" an / Foto: JOEL SAGET - AFP

Urteil gegen Le Pen: Parteichef Bardella prangert "Tyrannei der Richter" an

Nach dem Urteil gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen hat Parteichef Jordan Bardella eine "Tyrannei der Richter" angeprangert. "Es wird alles getan, uns daran zu hindern, an die Macht zu kommen", sagte der Chef der rechtspopulistischen Partei Rassemblement National (RN) am Dienstag dem Sender Cnews. Er bekräftigte, dass seine Partei vom Wochenende an "friedliche Proteste" organisieren wolle.

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"Es besteht der Eindruck, dass es ein politisches Lager häufiger trifft als das andere", sagte Bardella mit Blick auf bisherige Verurteilungen konservativer Politiker wie Ex-Premierminister Francois Fillon und Ex-Präsident Nicolas Sarkozy. "Wir sind völlig unschuldig, und dennoch beraubt man Millionen Franzosen ihrer Präsidentschaftskandidatin", bekräftigte er.

Bardella weist weiterhin Spekulationen zurück, dass er selber an Le Pens Stelle bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl antreten könne. "Im Moment schlagen wir kein neues Kapitel auf, und das werden wir auch nicht so bald tun", erklärte er. "Wir sind noch lange nicht tot", sagte Bardella und betonte, dass Le Pen alle rechtlichen Mittel ausschöpfen wolle.

Le Pen werde weiter "in der ersten Reihe stehen", sagte Bardella. Er werde weiter ein Duo mit ihr bilden. Le Pen hatte Bardella bereits zu ihrem künftigen Premierminister erklärt, sollte sie die Präsidentschaftswahl gewinnen.

Nach dem am Montag verkündeten Urteil darf die RN-Fraktionschefin wegen Veruntreuung von EU-Geldern fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten. Außerdem wurde sie zu vier Jahren Haft verurteilt, zwei davon wurden zur Bewährung ausgesetzt, zwei sollen mit einer Fußfessel abgegolten werden. Zudem wurde eine Geldstrafe von 100.000 Euro verhängt.

Le Pen kündigte an, in Berufung zu gehen. Dies hebt die Haft- und Geldstrafe vorerst auf, nicht aber das Verbot, zu kandidieren.

W.Prendergast--NG