

EU-Parlament stimmt für Aufschub von Lieferkettengesetz um ein Jahr
Das EU-Lieferkettengesetz kommt ein Jahr später als bislang beschlossen. Die Abgeordneten des Europaparlaments stimmten am Donnerstag in Straßburg mit breiter Mehrheit für einen Vorschlag der EU-Kommission, nach dem die ersten Vorschriften des Gesetzes erst ab dem 26. Juli 2028 gelten sollen. Ein weiteres Jahr später soll die EU-Richtlinie dann voll greifen. In den kommenden Monaten könnten zudem weitere Lockerungen folgen.
Eigentlich will die EU mit dem Lieferkettengesetz Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung in ihrer Produktion in die Pflicht nehmen. Auf massiven Druck aus der Wirtschaft hatte die Kommission die nun beschlossene Verschiebung vorgeschlagen.
Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag zudem für eine Verschiebung von Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen. Teile dieses Gesetzes sollen um zwei Jahre nach hinten verschoben werden. Das betrifft insbesondere Vorgaben für Firmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, für größere Unternehmen gilt das Gesetz bereits.
Eine breite Mehrheit von 531 der 617 anwesenden Abgeordnenten stimmte in Straßburg für die Verschiebung der beiden Gesetze. 69 Abgeordnete stimmten dagegen, darunter die Fraktion der Linken und mehrere Abgeordnete der Sozialdemokraten und Grünen. Zuvor hatten sich die Spitzen der Europäischen Volkspartei (EVP) um CDU und CSU, der Sozialdemokraten, der Liberalen und der Grünen auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt.
In den kommenden Wochen und Monaten sollen auf Vorschlag der EU-Kommission weitere Lockerungen folgen, über die das Europaparlament und die 27 EU-Länder noch beraten müssen. Dann dürfte die Zusammenarbeit der vier Fraktionen auf die Probe gestellt werden: CDU und CSU etwa fordern ein weitgehendes Abschwächen des Lieferkettengesetzes, die Grünen sind strikt dagegen und auch die SPD hat Vorbehalte.
Den Vorschlägen der Kommission zufolge sollen die betroffenen Firmen nicht mehr in ihrer gesamten Lieferkette die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherstellen müssen, sondern nur noch bei ihren direkten Zulieferern. Ein Nachweis dafür würde den Vorschlägen zufolge nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre fällig. Die Kommission will zudem eine vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung für Verstöße gegen die Vorgaben einschränken.
"Europa braucht den Mut zum Rotstift", erklärte der CDU-Europaabgeordnete Daniel Caspary. Insbesondere nach den Zoll-Ankündigungen von US-Präsident Donald Trump brauche es "unverzüglich massive Entlastungen für die europäischen Unternehmen". Der Aufschub könne "nur der erste Schritt sein".
"Die heutige Abstimmung ist ein Ja zu mehr Zeit bis zur Anwendung, aber ein klares Nein zur Entkernung des EU-Lieferkettengesetzes", betonte hingegen die Grünen-Europaabgeordnete Anna Cavazzini. "Umwelt- und Menschenrechtsverbrechen können nicht mehr verhindert werden, wenn die Unternehmen nur noch den ersten Zulieferer prüfen", kritisierte sie die Vorschläge der Kommission.
Die vom Parlament beschlossene Verschiebung muss nun der Rat der 27 EU-Staaten absegnen. Das gilt allerdings als Formalie.
M.Sullivanv--NG