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Anschlag in München: Bundesgerichtshof erlässt neuen Haftbefehl gegen Tatverdächtigen
Anschlag in München: Bundesgerichtshof erlässt neuen Haftbefehl gegen Tatverdächtigen / Foto: Michaela STACHE - AFP/Archiv

Anschlag in München: Bundesgerichtshof erlässt neuen Haftbefehl gegen Tatverdächtigen

Der Bundesgerichtshof hat einen neuen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter des Autoanschlags auf eine Gewerkschaftsdemonstration in München erlassen. Wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte, werden dem Mann Mord in zwei Fällen sowie versuchter Mord und Körperverletzung in 54 Fällen vorgeworfen. Hinzu kommt der Vorwurf eines schweren gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.

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Der Beschuldigte war am 13. Februar mit einem Kleinwagen in eine Demonstration von Mitgliedern der Gewerkschaft Verdi gefahren. Eine 37-jährige Frau und ihre zweijährige Tochter wurden getötet. Mehrere Menschen wurden schwer verletzt.

Der neue Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts München vom 14. Februar. An diesem Tag übernahm auch die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen. Die Ermittler gehen von einem islamistischen Motiv aus.

Der Beschuldigte Farhad N. hat die afghanische Staatsbürgerschaft und wurde am 13. Februar 2025 direkt nach der Tat vorläufig festgenommen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Diese wurde am Montag bei Erlass des neuen Haftbefehls bestätigt.

G.Lomasney--NG