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Bundesregierung will Syrern Heimatbesuche erlauben - Asylstatus bleibt erhalten
Bundesregierung will Syrern Heimatbesuche erlauben - Asylstatus bleibt erhalten / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Bundesregierung will Syrern Heimatbesuche erlauben - Asylstatus bleibt erhalten

Die Bundesregierung will Geflohenen aus Syrien eine befristete Rückkehr in ihr Heimatland erlauben, ohne dass sie ihren Schutzstatus in Deutschland verlieren. Solche Besuche sollten "unter bestimmten strengen Voraussetzungen" erlaubt werden, wenn sie der "Vorbereitung einer dauerhaften Rückkehr" nach Syrien dienten, sagte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin.

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Ziel sei es, den Syrerinnen und Syrern eine Entscheidung für eine freiwillige Rückkehr zu ermöglichen, sagte die Sprecherin. "Dafür müssen sich Menschen aus Syrien ein Bild machen können - zum Beispiel, ob Häuser noch stehen, ob ihre Verwandten noch leben und so weiter."

Nach aktueller Rechtslage können Geflüchtete ihren asylrechtlichen Schutzstatus in Deutschland verlieren, wenn sie zu Besuchen in ihr Heimatland reisen, das sie aus Furcht vor Verfolgung verlassen haben. Bei Heimatbesuchen gehen die deutschen Behörden davon aus, dass kein erhebliches Verfolgungsrisiko mehr vorliegt.

Die Ministeriumssprecherin sagte in Berlin, im Fall von Syrerinnen und Syrern solle nun nach dem Machtwechsel in dem Land eine Ausnahmeregelung gefunden werden: Besuche sollten für vier Wochen oder für zwei mal zwei Wochen ermöglicht werden.

Solche Besuche in der Heimat seien "die Voraussetzung dafür, dass bei einer weiteren Stabilisierung der Lage in Syrien die freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in größerer Zahl überhaupt erst möglich wird", sagte die Sprecherin. Internationale Organisationen wie etwa das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR befürworteten ein solches Vorgehen.

Voraussetzung sei, dass die Syrerinnen und Syrer die Reisen bei der zuständigen Ausländerbehörde anmelden und dass die Reisen "ausschließlich dem Zweck dienen, eine freiwillige Rückkehr vorzubereiten", sagte die Ministeriumssprecherin. Ein entsprechendes Konzept befinde sich gerade in Abstimmung mit den Bundesländern - ab wann es gelte, sei noch nicht klar.

K.Cairstiona--NG