Nottingham Guardian - Anklage fordert Ablehnung von Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung

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Anklage fordert Ablehnung von Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung
Anklage fordert Ablehnung von Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung

Anklage fordert Ablehnung von Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung

Die Staatsanwaltschaft lehnt eine vorzeitige Entlassung des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik ab. Der Rechtsextremist habe sich während seiner bisherigen Haftzeit nicht geändert, sagte Staatsanwältin Hulda Karlsdottir am Donnerstag in ihrem Schlussplädoyer. "Der Breivik, der uns bittet, ihm zu vertrauen, ist derselbe Breivik, der die Regierungsbüros zerstörte."

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Er sei der "derselbe Verbrecher, der Jugendliche auf Utöya zu sich gelockt hat, indem er ihnen vorgaukelte, sie würden Hilfe bekommen, und dann auf sie geschossen hat", fügte die Staatsanwältin hinzu. Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nach zehn Jahren im Gefängnis müsse daher abgelehnt werden.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel der Hauptstadt Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet. Danach setzte er auf die Insel Utöya über und erschoss dort 69 Menschen, die meisten von ihnen Teilnehmer eines von der norwegischen Arbeiterpartei organisierten Sommerlagers für Jugendliche.

Seit Dienstag prüft das Bezirksgericht der südnorwegischen Region Telemark Breiviks Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung. Der 42-Jährige hatte zum Auftakt der Verhandlung mit einem Hitlergruß und rechtsextremistischen Parolen keine Zweifel an seiner Gesinnung gelassen. Der Gewalt habe er jedoch abgeschworen, versicherte Breivik. Eine Psychiaterin bescheinigte dem Neonazi in ihrer Stellungnahme vor Gericht jedoch ein unverändert hohes Gefahrenpotenzial.

Der Attentäter war 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden - damals das höchste Strafmaß in Norwegen. Inzwischen wurden die Gesetze verschärft, um längere Haftstrafen zu ermöglichen.

Nach zehn Jahren Gefängnis konnte Breivik nun erstmals eine bedingte Haftentlassung beantragen. Die Anhörung findet aus Sicherheitsgründen in der Sporthalle des Gefängnisses von Skien statt, in dem Breivik inhaftiert ist. Sein Antrag hat nach allgemeiner Auffassung keine Aussicht auf Erfolg.

Staatsanwältin Karlsdottir schloss sich am Donnerstag der Kritik von Hinterbliebenen und Überlebenden an, welche die von Breivik beantrage Anhörung als PR-Aktion verurteilt hatten. Breivik genieße seine Auftritte vor Gericht, sagte Karlsdottir. "Mit fällt es schwer, das in einem Fall wie diesem zu beobachten."

A.Kenneally--NG