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München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen
München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen

München muss Saal für Diskussion über BDS-Kampagne zur Verfügung stellen

Der Beschluss des Stadtrats von München, kommunale Säle nicht für Diskussionen über die propalästinensische Bewegung Boycott, Divestment and Sanctions (BDS) zur Verfügung zu stellen, verletzt die Meinungsfreiheit. Er sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Es wies damit die Revision der Stadt zurück. (Az. BVerwG 8 C 35.2)

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Der Stadtrat hatte 2017 beschlossen, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zum Thema BDS zur Verfügung gestellt werden dürfen, weil die Kampagne antisemitisch sei. Die BDS-Bewegung ist nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel gerichtet. Ein Bürger wollte eine Podiumsdiskussion über den Beschluss und die Gruppe abhalten, die Stadt vermietete ihm aber keinen Veranstaltungssaal. Dagegen klagte er.

Während das Verwaltungsgericht München seine Klage ablehnte, gab ihm der Verwaltungsgerichtshof in der Berufung recht. Die dagegen gerichtete Revision der Stadt München wiesen die Richterinnen und Richter in Leipzig nun zurück. Wie der Verwaltungsgerichtshof rechtsfehlerfrei festgestellt habe, schließe die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein, erklärten sie.

Der Stadtratsbeschluss zu BDS-Veranstaltungen sei eine nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs. Diese sei rechtswidrig und unwirksam. Bei der geplanten Veranstaltung sei auch nicht zu erwarten, dass Meinungsäußerungen in Rechtsverletzungen oder Gefährdungslagen umschlügen, so das Gericht.

Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht. Dieser müsse für Einzelpersonen und Kommunen eine Möglichkeit schaffen, "wachsendem Judenhass wirksam und rechtskonform entgegenzutreten", erklärte Präsidentin Charlotte Knobloch. "Das Recht auf freie Meinungsäußerung darf kein Recht auf Hass sein, das Extremisten, von welcher Seite auch immer, per Gesetz Tür und Tor öffnet." Das Urteil aus Leipzig bedeute einen "schweren Rückschlag" im Kampf gegen den zunehmenden Antisemitismus.

Der Bundestag hatte die BDS-Boykottaufrufe 2019 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP und den meisten Grünen verurteilt. Er stellte fest, dass Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung "antisemitisch" seien. Das Parlament forderte die Bundesregierung sowie Länder und Kommunen auf, keine Veranstaltungen der BDS-Bewegung zu unterstützen. Diese Einstufung der Kampagne als antisemitisch gelte zu Recht weiterhin, erklärte Knobloch nun.

Ch.Hutcheson--NG