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Prüfbericht: Gesetzliche Klima-Vorgaben bei Verkehr und Gebäuden nicht erfüllt
Prüfbericht: Gesetzliche Klima-Vorgaben bei Verkehr und Gebäuden nicht erfüllt / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Prüfbericht: Gesetzliche Klima-Vorgaben bei Verkehr und Gebäuden nicht erfüllt

Mit den von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Emissionssenkung in den Sektoren Verkehr und Gebäude werden nach Einschätzung des unabhängigen Expertenrats für Klimafragen die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt. "Der Expertenrat stellt damit fest, dass laut der Zahlen der Bundesregierung die vorgelegten Maßnahmen zwar eine emissionsmindernde Wirkung haben, aber die Anforderung an ein Sofortprogramm gemäß Klimaschutzgesetz nicht erfüllen", heißt es in einem am Dienstag in Berlin vorgelegten Prüfbericht.

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Der Prüfbericht wurde zusammen mit einer generellen Stellungnahme des Gremiums zum Klimaschutzprogramm der Regierung veröffentlicht, die ebenfalls kritisch ausfiel. Hintergrund ist, dass 2022 in den Sektoren Verkehr und Gebäude laut Daten des Umweltbundesamts (Uba) die im Klimaschutzgesetz vorgeschriebenen Emissionssenkungen ein weiteres Mal nicht erreicht wurden.

"Die gesonderte Prüfung der Maßnahmen für Gebäude und Verkehr zeigt, dass die von der Bundesregierung ausgewiesenen Treibhausgasminderungen für die beiden Sektoren nicht ausreichen würden, um die sektoralen Zielverfehlungen auszugleichen", heißt es in dem Prüfbericht. So bleibe für den Gebäudesektor eine kumulierte Lücke bis zum Jahr 2030 von 35 Millionen Tonnen CO2, für den Verkehrssektor sogar zwischen 117 und 191 Millionen Tonnen CO2. Die große Spannbreite ergebe sich hier aus unterschiedlichen Schätzungen der Ressorts für Verkehr sowie für Wirtschaft und Klimaschutz.

Die Expertinnen und Experten zweifeln allerdings generell an den Berechnungen der Regierung zur Minderungswirkung der von dieser geplanten Maßnahmen in den beiden Sektoren. "Wir vermuten, dass die angenommene Treibhausgasminderung im Gebäudesektor geringer ausfallen dürfte als im Gutachten errechnet. Dafür ist vor allem die erwartbare, wesentlich geänderte Ausgestaltung des GEG verantwortlich", erklärte der Vorsitzende es Expertenrats, Hans-Martin Henning mit Blick auf das Gebäudeenergiegesetz: Auch sei "der Konkretisierungsgrad der angeführten Maßnahmen teilweise gering", hieß es.

"Im Verkehrssektor sehen wir optimistische Annahmen beispielsweise bezüglich der Umsetzungsgeschwindigkeit und Finanzierung der Maßnahmen sowie bei der Bewältigung von Umsetzungshemmnissen", warnte Henning weiter. Im Prüfbericht heißt es, ein Erreichen der von der Regierung ausgewiesenen CO2-Minderung sei "nur teilweise wahrscheinlich". Außerdem seien die genannten Minderungen schon nach den Regierungszahlen nicht ehrgeizig genug, um die CO2-Emissionen in hinreichendem Maße zu verringern.

Wegen der Zielverfehlungen hätten das Verkehrs- und das Bauministerium eigentlich Sofortprogramme für die beiden Sektoren vorlegen müssen. Die Bundesregierung sieht diese gesetzliche Verpflichtung aber durch die für diese beiden Bereiche genannten Maßnahmen in ihrem sektorübergreifenden Klimaschutzprogramm erfüllt. Darunter sind etwa die Vorgaben für klimafreundliches Heizen, der Ausbau der E-Mobilität und der Lkw-Maut sowie das Deutschlandticket. Diese Maßnahmen erkennt der Expertenrat nun nicht als ausreichend an.

S.Dennehy--NG