
OVG: Bundesregierung muss keine Aussage in Rechtsstreit mit Zeitung genehmigen
Zwei ehemaligen Mitgliedern der Bundesregierung muss keine Genehmigung für eine Aussage im Rechtsstreit mit einem Zeitungsverlag erteilt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag und wies damit eine entsprechende Klage eines Verlags zurück, wie ein Sprecher mitteilte.